Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kreisumlage – SÄNGER (FDP): PROBLEME SELBST LÖSEN IST KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG

„Die Kunst von Politik ist es, schwierige Lagen selbst zu lösen. Das ist der Kern der Selbstverwaltung“, mit diesen Worten reagiert der Vorsitzende der Freien Demokraten im Kreistag des Landkreises Kassel, Björn Sänger, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kreisumlage.
Sicherlich schränke das Urteil die kommunale Selbstverwaltung ein, indem es dem Land das Recht gebe, Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung zu machen. Allerdings, so Sänger, könne das Land dabei nicht nach Belieben schalten und walten. „Da hat es immer eine Vorgeschichte gegeben, bei der die Selbstverwaltung der Kommune grandios versagt hat.“ Im Falle des Landkreises Kassel sei dies eine über Jahrzehnte andauernde absolute Mehrheit der SPD gewesen, deren Entscheidungen zu einem Haushaltsdefizit geführt habe, dass das Land zum Eingreifen gezwungen habe. Sänger: „Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Land das Recht einzugreifen, wenn die Kommune sich `hartnäckig weigert´, ihren Haushalt auszugleichen. Und genau das hat die SPD über Jahrzehnte im Landkreis Kassel gelebt.“ Dank der Freien Demokraten sei ein ausgeglichener Haushalt für 2015 möglich gewesen. „Kommunale Selbstverwaltung bedeutet immer auch den Willen zur Gestaltung mit den vorhandenen Mitteln. Was ich nicht habe, kann ich auch nicht ausgeben“, macht Sänger deutlich.
Unabhängig vom Urteil sei die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Land und Bund allerdings zu hinterfragen. Sänger: „Es ist unstrittig, dass die Kommunen Aufgaben für Land und Bund erledigen und dabei finanziell in die Röhre gucken. Das geht zu Lasten der Lebensqualität der Menschen, die ja auf unterschiedlichen Ebenen Steuern zu zahlen haben.“ Es sei mehr Klarheit in den Finanzbeziehungen nötig. Man könne nicht in den Kommunen die Steuern erhöhen und dafür Landesaufgaben finanzieren, so Sänger. Daher unterstützen die Freien Demokraten auch ausdrücklich die Initiative von Landrat Schmidt, dem Land die Kosten der Unterbringung für Flüchtlinge und Asylsuchende in Rechnung zu stellen.